Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen

Mit dem Fallpauschalenkatalog für das DRG Jahr 2018 wurden neue Regeln bzgl. der Vergütung von Blutgerinnungsstörungen eingeführt. Neben dem seit 2013 gültigen extrabudgetären „Bluterentgelt“ ZE20XX-97 zur Vergütung der Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren, gibt es seit 2018 drei unbewertete intrabudgetäre Zusatzentgelte für die Behandlung von temporären Blutgerinnungsstörungen mit Blutgerinnungsfaktoren.

In den hier zur Verfügung gestellten Broschüren "Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen 202X“ wurde jeweils die Jahreszahl für die Zusatzentgelte ZE202X-137 für die Gabe von rekombinantem Faktor VIIa, ZE202X-138 für die Gabe von Fibrinogen-Konzentrat und ZE202X-139 für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren (nicht Fibrinogen oder rekrombinanter Faktor VIIa) angepasst. Nach dem Überschreiten definierter Schwellenwerte können die entsprechenden Zusatzentgelte zur Abrechnung gebracht werden.

Von Vergütungsrelevanz sind auch die sogenannten „Komplizierenden Konstellationen“, welche unter anderem bei Fibrinolyseblutungen relevant werden können. Fallbeispiele zur Erläuterung dieser Kodierung sind in den Broschüren „Vergütungsrelevante Informationen zur Kodierung komplizierender Konstellationen am Beispiel der Fibrinolyseblutung 202X“ aufgezeigt.

Die relevanten Änderungen für 2023 wurden in die entsprechende Broschüre eingearbeitet.

Sie können hier die Broschüren kostenfrei bestellen oder sich die PDF-Dateien herunterladen.

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